Gendarmerie & Stadtpolizei Weißenstadt (Hardcoverbuch)
Die Weißenstädter Entwicklung der Gendarmerie bis hin zurStadtpolizei nimmt ihren Anfang anno 1812. Am 11. Oktober 1812 erließ der König von Bayern, Maximilian
Joseph I., ein Edikt zur Errichtung einer Gendarmerie, der die Erhaltung derRuhe, Ordnung und Sicherheit im Innern des Reiches anvertraut werden sollte.
Ab 1838 existiert neben weiteren Regierungskreisen resp.–bezirken auch Oberfranken. Allerorten etablieren sich Gendarmeriekompanien und–posten, Gendarmerieschulen werden gegründet. Über die folgenden Jahrzehnte bisin die Weimarer Republik hinein werden zahlreiche Fälle – Verbrechen undkleinere Vergehen – sowie die Ausstattung (Uniform, Bewaffnung) von Gendarmenbeschrieben. Umfassende Porträts von teils langjährig in Weißenstadt wirkendenGendarmen über die großen gesellschaftlichen Veränderungen hinweg,Zeitungsberichte und Episoden runden das Bild ab.
1909 tritt das Beamtengesetz in Kraft, demzufolgeGendarmerieangestellte in die Beamtenschaft eingereiht werden.
Der Übergang 1918 von der Monarchie zur Republik führtzunächst zu keiner wesent-
lichen Veränderung der Gendarmerie, doch entwickelt sich sukzessive dasPolizeiwesen während der NS-Zeit. Hier ist z.B. auf den Tag der DeutschenPolizei 1934 hingewiesen. In der Nachkriegszeit schließlich etabliert sich dieLandpolizei, vormals Landjägerei
genannt. Und am 24. April 1946 schlägt die Stunde der Bayerischen Polizei.
Die Stadtpolizei in Weißenstadt ist in einem zweiten Teilabgehandelt und beleuchtet interessante Vorläufer und “Ableger” polizeilicherBefugnisse – etwa Nachtwächter, Tag- oder Polizeiwächter, Gerichtsknechte undPolizei- resp. Ratsdiener.
Der Brand des Weißenstädter Rathauses, das neue Rathaus nachdem Bauplan von 1824, zudem das örtliche Gefängnis sind markante Wegmarken, diedas Lokalkolorit beleben.
Eine Reihe umfangreicher Anhänge – diverseFallbeschreibungen, Statute, ortspolizeiliche Vorschriften – ergänzen diesehistorische Darstellung.